
Prüfung Unterlassungserklärung (OS-Link)
- Unkomplizierte & schnelle Prüfung
- Analyse: Unterlassungserklärung noch wirksam?
- Prüfung der Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB
Du hast eine Unterlassungserklärung abgegeben, weil der OS-Link (zur Online-Streitbeilegungsplattform) auf deiner Website gefehlt hat oder nicht korrekt war? Seit dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht zur Angabe des OS-Links vollständig. Daher stellt sich die berechtigte Frage: Musst du dich weiterhin an die Unterlassungserklärung halten – oder kannst du sie kündigen?
Wir prüfen das für dich – kompetent, rechtssicher und verständlich:
Analyse, ob deine Unterlassungserklärung noch wirksam ist
Prüfung der Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB
Klare rechtliche Einschätzung und konkrete Empfehlung
Und: Wenn du kündigen solltest, stellen wir dir ein rechtssicheres Muster zur Verfügung.
Vermeide unnötige Vertragsstrafen – und sichere dir rechtzeitig die Möglichkeit zur Kündigung deiner Unterlassungserklärung.
Nach Kauf hast du als Kunde die Möglichkeit deine Unterlassungserklärung einfach und schnell hochzuladen. Im Anschluss prüfen wir umgehend für dich, sodass du nicht lange auf unsere rechtliche Einschätzung warten musst.